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Schadensfreiheitsrabatt und Versicherungswechsel

In Hinblick auf den Schadensfreiheitsrabatt und einen Versicherungswechsel muss aber angemerkt werden, dass im Bereich der Kfz-Versicherung die Jahre der Schadensfreiheit nach der Kasko-Versicherung (Fahrzeugvollversicherung) und der Haftpflichtversicherung für das Kfz getrennt gezählt werden. Trotzdem lohnt sich im Falle einer drohenden sog. Hochstufung immer der Versicherungswechsel zu einem anderen Versicherer, da die neue Versicherung den Kunden nicht schlechter einstufen darf als die letzte Klasse bei der alten Versicherung gewesen ist. Somit ersparen sich viele Autofahrer nach einem verschuldeten oder teilverschuldeten bzw. auch ungeklärten Verkehrsunfall durch einen Versicherungswechsel die leidige Hochstufung. Durch diesen Versicherungswechsel wird somit auch die Mehrzahlung an Versicherungsprämie verhindert, die sonst auf jeden Fall auch bei einer ungeklärten Unfallursache bzw. Unfallschuld angefallen wäre. Geregelt ist der Schadensfreiheitsrabatt (SR) in der sog. Tarifbestimmung (TB) der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Somit lässt es sich auch erklären, dass nahezu jede Versicherung andere Tarife berechnet, wobei aber alle Versicherer letztlich an die Rahmenbedingungen des Versicherungsrechts gebunden sind. Bei einem geplanten Versicherungswechsel lassen sich hier auch meistens bei etwas Verhandlungssicherheit recht großzügige Konditionen aushandeln. Gerade für Unternehmen mit einem etwas größeren Fuhrpark oder aber auch bereits für Familien mit mehreren Fahrzeugen, lohnt sich hier unter Umständen der Versicherungswechsel zu einem kulanteren Anbieter. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es den Schadensfreiheitsrabatt unabhängig von einem Versicherungswechsel nur dann gibt, wenn eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen wurde. Bei einer Teilkasko-Versicherung gibt es diese Rabattmöglichkeit leider nicht, so dass hier ein Versicherungswechsel ohnehin weniger attraktiv ist. Diese Falle sollten alle die Autofahrer unbedingt beachten, die sich mit dem Gedanken tragen, aus Kostengründen oder warum auch immer nur eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

 
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